Bürgerbuch Magistrat zu Stargard
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Im Bürgerbuch wurden bis ins 19. Jahrhundert die Einwohner einer Stadt verzeichnet, die das Bürgerrecht erworben hatten, indem sie den Bürgereid geleistet und das Bürgergeld gezahlt hatten. Mit dem Bürgerrecht erwarben Sie bestimmte Rechte (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung).
Häufig wird in Bürgerbüchern die Herkunft der Neubürger festgehalten. Die Höhe des Bürgergeldes war manchmal vom Vermögen des Neubürgers abhängig. Manchmal wurde ein geringeres Bürgergeld verlangt, wenn der Neubürger eine Bürgertochter oder -witwe geheiratet hatte. Daher sind bei Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten manchmal interessante Rückschlüsse möglich. Da die Bürgerbücher laufend fortgeführt wurden, sind die Einträge chronologisch und nicht nach Namen angeordnet. Da das Bürgerrecht ein Merkmal der Städte war, findet man Bürgerbücher nur hier.
Das "Bürgerbuch Magistrat zu Stargard (1454-1821)" befindet sich im Archiv in Stettin. Dort lagern Unterlagen zu Stargard bis 1945. Eine Übersicht erhalten Sie unter Archiv-Stettin.pdf. Eine Kopie des Stargarder Bürgerbuchs finden Sie unter Bürgerbuch Stargard. Die Seiten sind sehr schwer lesbar, am besten noch ein Namensverzeichnis am Ende.
Eine Seite sei herausgegriffen:
Der Rat zu Stargard 1603
Bürgermeister: xxx Petersdorff, Joachim Appelmann, Johannes Schwellengrebel
Syndikus: Doktor xxx Brummer
Kämmerer: Georg Zander, Georg Zadinack, Thomas v. Mildenitz
Im Mittelalter war ein Syndikus für die Rechtsgeschäfte einer Stadt zuständig. Er beriet Bürgermeister und Rat in juristischen Angelegenheiten und verfasste juristische Gutachten in deren Auftrag. Ein Kämmerer ist neben dem Bürgermeister für die finanziellen Belange zuständig. Ihm sind oft die Kasse und das Steueramt unterstellt.
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